Digitalisierung ist heute kein Fremdwort mehr – sie ist in vollem Gange. Kommuniziert wird heute über E-Mail oder Chat-Programme und nicht mehr ausschließlich Face-to-Face. Und sind wir mal ganz ehrlich: Wer ist heute noch ohne Smartphone oder Laptop unterwegs? Dank des Internets sind wir heute in der Lage uns notwendige Informationen on-the-go zu verschaffen und dabei nicht mehr auf die Zeitung, Bücher oder andere Personen angewiesen. Und auch die Arbeit ist heute in vielen Bereichen auch von zu Hause aus möglich und stößt bei den Mitarbeitern vermehrt auf große Beliebtheit. Mittlerweile bietet jedes vierte Unternehmen seinen Mitarbeitern die Möglichkeit des Homeoffice oder der Telearbeit an – also von zu Hause aus oder unterwegs.
Was bedeutet Telearbeit?
Der Begriff Telearbeit wurde erstmals im November 2016 gesetzlich definiert. Im Rahmen des Gesetzes stellt der Arbeitgeber dem Beschäftigten in der Telearbeit einen festen Bildschirmarbeitsplatz in dessen Privatbereich zur Verfügung und legt dabei die Dauer der Einrichtung sowie die wöchentliche Arbeitszeit an diesem Platz fest. Um Telearbeit durchzuführen, müssen zunächst vertragliche Regularien festgelegt werden, etwa bezüglich der benötigten Ausstattung, wie Mobiliar und Arbeitsmittel. Diese müssen vom Arbeitgeber gestellt werden.
Homeoffice, Telearbeit und mobiles Arbeiten
Diese Arbeitsmodelle sind vielen Menschen in Deutschland mittlerweile bekannt – zumindest vom Namen her. Was aber sind die genauen Unterschiede? Mobiles Arbeiten ist im Gegensatz zur Telearbeit bisher nicht gesetzlich definiert worden. Klar ist jedoch, dass das mobile Arbeiten ebenso wie die Telearbeit auf Basis einer Verbindung zum Unternehmen per Kommunikations- oder Informationstechnik funktioniert. Dazu wird jedoch kein fester, häuslicher Arbeitsplatz benötigt. Das Konzept besagt, dass der Beschäftigte an jedem beliebigen Ort arbeiten kann, unabhängig von festgelegten Arbeitszeiten und -plätzen.
Home Office in Deutschland und Europa
Gibt es ein Recht auf Home Office? In den Niederlanden besteht ein solcher Rechtsanspruch tatsächlich seit 2015. In Deutschland hat ein Mitarbeiter wiederum nicht das Recht die Arbeit von zu Hause oder einem anderen Ort aus zu erledigen. Auch für den Arbeitgeber gilt: Er darf dem Mitarbeiter ohne gegenseitiges Einverständnis keinen Home Office Arbeitsplatz zuweisen.
Die Zeiten haben sich geändert. Bereits jeder vierte Arbeitgeber bietet seinen Arbeitnehmern heute die Möglichkeit im Home Office oder mobil zu arbeiten. Dieses Arbeitsmodell gewinnt immer mehr Beliebtheit in Deutschland und wird vermehrt genutzt. Studien zufolge gingen bereits im Jahr 2017 über 20 Prozent der Arbeitnehmer einer Tätigkeit im Home Office nach, wenn auch nur gelegentlich.
Und dennoch ist die Telearbeit in Deutschland im Vergleich zu Europa weniger populär. Ein europaweiter Ländervergleich zeigte, dass in skandinavischen Ländern dreimal so viele Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Der Einfluss der Telearbeit auf die Arbeitswelt sei bis dato in Deutschland sehr gering. Mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt, den flacheren Hierarchien und der Verschiebung der Mitarbeiterbedürfnisse – heute verliert der monetäre Aspekt immer mehr an Bedeutung währenddessen der Wunsch nach Flexibilität steigt – könnte die Telearbeit in Zukunft eine immer größere Rolle spielen – die Digitalisierung bietet hierzu die besten Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wir dürfen also gespannt sein wie sich die Verwendung der verschiedenen Arbeitsmodelle in Zukunft weiter entwickeln wird.