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Antragsablauf BAföG

Aufstiegs-BAföG Schritt für Schritt: wer gefördert wird, welche Formblätter Sie brauchen und welche Fristen zählen – mit Unterstützung unseres Verwaltungsteams.

Zum AblaufFörderamt finden

Service-Wegweiser

Das Aufstiegs-BAföG auf einen Blick

  • 75 %gefördert

    Ihrer Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 €, wenn Sie die Prüfung bestehen: 50 % Zuschuss plus Erlass der Hälfte des KfW-Darlehens

  • 25 %Eigenanteil

    als KfW-Darlehen – zins- und tilgungsfrei während des Kurses und bis zu zwei Jahre danach, dann ab 128 € im Monat

  • 0 €Vorkasse

    zum Kursstart bei voller Förderung – Zuschuss und KfW-Darlehen bezahlen Ihre Lehrgangsgebühren

  • 1.019 €Unterhalt pro Monat

    höchstens, im Vollzeitkurs als Zuschuss – mit Zuschlägen für Partner und Kinder

  • 150 €Kinderbetreuung

    pro Kind und Monat für Alleinerziehende – in Voll- und Teilzeit

  • 70 %Anwesenheit

    des Unterrichts müssen Sie mindestens besuchen – live online zählt mit

Stand: 30.09.2026, geltendes Recht.

Wer wird gefördert?

  • Keine Altersgrenze

    Gefördert wird, wer die Zulassungsvoraussetzungen der Prüfung erfüllt – egal wie alt.

  • Unabhängig vom Einkommen

    Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren hängt nicht von Einkommen oder Vermögen ab. Nur der Unterhalt im Vollzeitkurs wird einkommensabhängig berechnet.

  • Auch mit Bachelor

    Wer bereits einen Bachelor hat, wird gefördert. Mit einem Master oder einem gleichwertigen Hochschulabschluss gibt es keine Förderung mehr.

  • Jede Stufe einzeln

    Gefördert wird jede Fortbildungsstufe, wenn sie auf der vorigen aufbaut – zum Beispiel erst der Fachwirt, danach der Betriebswirt.

  • Auch Studienabbrecher

    Ohne Berufsausbildung, aber mit der geforderten Berufspraxis – wenn die Prüfungsordnung diesen Weg vorsieht.

  • Nicht nur mit deutschem Pass

    Auch EU-Bürgerinnen und -Bürger und viele Menschen mit Aufenthaltstitel werden gefördert (§ 8 AFBG); dazu gehört die Anlage 3 zu Formblatt A.

Welche Kurse werden gefördert?

Gefördert werden Lehrgänge, die gezielt auf eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung vorbereiten – etwa zum Fachwirt oder Betriebswirt vor der IHK. Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten umfassen. Ein Teilzeitkurs muss innerhalb von 48 Monaten abgeschlossen sein (im Schnitt mindestens 18 Stunden im Monat), ein Vollzeitkurs innerhalb von 36 Monaten (in der Regel 25 Stunden an vier Werktagen pro Woche).

Unterricht im Klassenzimmer und live übertragener Online-Unterricht zählen gleich; reines Selbstlernen wird nicht gefördert. Die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) allein ist keine Aufstiegsfortbildung in diesem Sinn – dafür gibt es kein Aufstiegs-BAföG.

In sieben Schritten zum Aufstiegs-BAföG

  1. Schritt 1: Kurs buchen – Formblatt B kommt von uns

    Mit Ihrer Anmeldebestätigung erhalten Sie das vorausgefüllte Formblatt B, die Bescheinigung der Fortbildungsstätte mit Stundenzahl und Stundenplan. Die Rechnung über die Lehrgangsgebühren folgt zwei Wochen vor Kursbeginn.

    Zur IFF-Anmeldung
  2. Schritt 2: Zulassung bestätigen lassen – Formblatt Z

    Sie beantragen die Zulassung zur Prüfung bei Ihrer IHK. Auf Formblatt Z tragen Sie Ihre Angaben ein, die IHK bestätigt Ihre Zulassungsvoraussetzungen. Fehlt noch Berufspraxis, darf sie bis zum letzten Unterrichtstag erworben werden – wenn Sie das nachweisen können, zum Beispiel mit einem Arbeitsvertrag.

    Zur IHK-Anmeldung
  3. Schritt 3: Antrag ausfüllen – am besten digital

    Den Antrag (Formblatt A) stellen Sie online mit AFBG Digital – in allen Bundesländern. Sie melden sich mit der BundID an, laden Ihre Nachweise hoch und müssen nichts ausdrucken. Alternativ füllen Sie die Formblätter von aufstiegs-bafoeg.de aus und schicken sie unterschrieben an Ihr Förderamt.

    AFBG Digital öffnen
  4. Schritt 4: Nachweise beilegen

    • Kopie der Rechnung über die Lehrgangsgebühren
    • Zeugnisse Ihres Berufs- oder Fortbildungsabschlusses
    • aktuelle Meldebescheinigung
    • Nachweise, falls Ihr Arbeitgeber oder eine andere Stelle Kosten übernimmt
    • im Vollzeitkurs zusätzlich: Anlage 1 und gegebenenfalls Anlage 2, Nachweis der Kranken- und Pflegeversicherung, Einkommensnachweise und Steuer-ID
    Zur Checkliste
  5. Schritt 5: Fristen einhalten

    Stellen Sie den Antrag möglichst vor Kursbeginn: Den Unterhaltsbeitrag im Vollzeitkurs gibt es frühestens ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Für die Lehrgangsgebühren muss der Antrag spätestens am letzten Unterrichtstag beim Amt sein. Ist Ihr Kurs in Abschnitte geteilt, geben Sie alle Abschnitte schon im ersten Antrag an und stellen für jeden weiteren einen Folgeantrag (Formblatt W).

  6. Schritt 6: Bescheid und Auszahlung

    Das Amt schickt Ihnen den Bescheid mit Zuschuss und Darlehensbetrag und überweist den Zuschuss auf Ihr Konto – bis 5.000 € in einem Betrag, höhere Beträge passend zur Fälligkeit der Gebühren. Gleichzeitig meldet es Ihre Daten an die KfW, die Ihnen das Darlehensangebot schickt. Entscheidet das Amt nicht innerhalb von sechs Wochen oder zahlt nicht innerhalb von zehn Wochen, steht Ihnen ein Vorschuss zu.

    Weiter zum KfW-Darlehen
  7. Schritt 7: Während des Kurses: dabeibleiben

    Besuchen Sie mindestens 70 % des Unterrichts. Sechs Monate nach Beginn und am Kursende bestätigt die IFF Akademie dem Amt Ihre Teilnahme (Formblatt F). Melden Sie Änderungen – Umzug, neue Bankverbindung, Kostenerstattungen – sofort dem Amt. Die IHK-Prüfungsgebühr reichen Sie mit dem Gebührenbescheid nach: Auch darauf gibt es 50 % Zuschuss.

Die Formblätter im Überblick

Wer füllt aus: Sie · IFF = IFF Akademie · IHK = Ihre Prüfungsstelle

  • Formblatt A

    Der eigentliche Antrag – online mit AFBG Digital oder auf Papier.

    Erledigt von: Sie
  • Anlage 1 zu A

    Einkommen und Vermögen – nur im Vollzeitkurs.

    Erledigt von: Sie
  • Anlage 2 zu A

    Erklärung Ihres Ehe- oder Lebenspartners – nur im Vollzeitkurs.

    Erledigt von: Partner
  • Anlage 3 zu A

    Zusatzblatt für Antragstellende ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

    Erledigt von: Sie
  • Formblatt B

    Bescheinigung der Fortbildungsstätte – schicken wir Ihnen vorausgefüllt.

    Erledigt von: IFF
  • Formblatt Z

    Bestätigung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen durch die IHK.

    Erledigt von: IHK
  • Formblatt F

    Teilnahmenachweis nach sechs Monaten und am Kursende – auf Anforderung des Amts.

    Erledigt von: IFF
  • Formblatt W

    Folgeantrag für jeden weiteren Kursabschnitt.

    Erledigt von: Sie
  • Formblatt D

    Aktualisierung, wenn das Einkommen heute niedriger ist als im vorletzten Jahr – nur Vollzeit.

    Erledigt von: Sie
  • Formblatt G

    Prüfungsvorbereitung: bis zu drei Monate weiter Unterhalt, dann als Darlehen – nur Vollzeit.

    Erledigt von: Sie

Ihr Förderamt nach Bundesland

Bezirksregierung Köln, Dezernat 49

Für alle mit erstem Wohnsitz in NRW ist landesweit das Dezernat 49 der Bezirksregierung Köln zuständig (50606 Köln). Den Antrag können Sie auch per E-Mail an afbg@bezreg-koeln.nrw.de senden.

Zur offiziellen Seite

Wir helfen beim Antrag – kostenfrei

  • Tarik Ünal

    Geschäftsführer

  • Aysun Efil

    Leitung des IFF Instituts

  • Victoria Kawaletz

    Verwaltung

  • Aysin Efil

    Beratung und Vertrieb

Quellen (Stand 30.09.2026)

Unsere kaufmännischen IHK-Kurse

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Unser Kundenservice ist montags bis freitags von 8:00 bis 17:00 Uhr für Sie da – per Telefon, Rückruf oder E-Mail.

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