Antragsablauf KfW
Das KfW-Darlehen finanziert den Teil Ihrer Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, den das Aufstiegs-BAföG nicht als Zuschuss zahlt – zins- und tilgungsfrei während des Kurses, mit 50 % Erlass nach bestandener Prüfung.
Service-Wegweiser
Das KfW-Darlehen auf einen Blick
- 0 €Zinsen und Raten
während des Kurses und zwei Jahre danach – höchstens sechs Jahre lang
- 50 %Erlass
des noch nicht fälligen Darlehens, wenn Sie die Prüfung bestehen
- 3 MonateAnnahmefrist
für das Vertragsangebot – das genaue Datum steht im Begleitschreiben
- 128 €Mindestrate
pro Monat, sobald die Rückzahlung beginnt
- 10 JahreRückzahlung
längstens – Sondertilgungen sind jederzeit kostenfrei
- keineSicherheiten
nötig – und das Darlehen ist freiwillig
Stand: 30.09.2026, geltendes Recht.
Vom Angebot bis zur letzten Rate
Schritt 1: Angebot kommt automatisch
Mit Ihrem BAföG-Bescheid meldet das Amt Ihre Daten an die KfW. Das Vertragsangebot kommt per Post; das kann bis zu drei Wochen dauern. Sie müssen das Darlehen nicht annehmen.
Schritt 2: Betrag wählen
Nehmen Sie den Höchstbetrag oder tragen Sie einen geringeren Betrag ein (durch 100 teilbar). Ändern Sie nichts, zahlt die KfW den Höchstbetrag aus.
Schritt 3: Ausweisen und unterschreiben – innerhalb von drei Monaten
Vor der Unterschrift müssen Sie sich nach dem Geldwäschegesetz ausweisen – bei einer Bank oder Sparkasse in Deutschland, zum Beispiel Ihrer Hausbank. Bringen Sie das Vertragsangebot mit SEPA-Lastschriftmandat, den Freiumschlag und Ihren Ausweis mit. Die Frist beginnt im Monat nach dem Bescheid. Wird es knapp, wahren Sie sie per Fax an 0228 831-7522 oder über das Kontaktformular der KfW.
Schritt 4: Auszahlung
Die KfW zahlt auf das Konto, das Sie im Vertrag angeben – bis 4.000 € in der Regel in einem Betrag, höhere Beträge passend zu den Fälligkeiten Ihrer Lehrgangsgebühren. Kommen neue Rechnungen hinzu, reichen Sie sie beim Amt ein; die KfW schickt Ihnen dann ein Erhöhungsangebot.
Schritt 5: Online-Kreditportal nutzen
Ihr Darlehenskonto führt die KfW online, die Zugangsdaten kommen per Post. Im Portal finden Sie Kontoauszüge und Tilgungsplan, ändern Adresse oder Bankverbindung, leisten Sondertilgungen und beantragen Stundung oder Erlass.
Schritt 6: Nach bestandener Prüfung: Erlass beantragen
Laden Sie Ihr Zeugnis im Online-Kreditportal unter „Leistungserlass beantragen“ als PDF hoch. Erlassen werden 50 % des Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, das zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig ist – stellen Sie den Antrag deshalb früh. Leisten Sie vorher keine Sondertilgung: Sie verringert den Erlass.
Schritt 7: Rückzahlung
Zwei Jahre nach Kursende – spätestens sechs Jahre nach Beginn – endet die zins- und tilgungsfreie Zeit. Rund vier Wochen vorher erhalten Sie Ihren Tilgungsplan. Sie zahlen mindestens 128 € im Monat per Lastschrift; nach spätestens zehn Jahren ist das Darlehen getilgt.
Zins: variabel oder fest
Variabler Zins
Er orientiert sich am 6-Monats-EURIBOR und wird zum 1. April und 1. Oktober angepasst. Den aktuellen Satz zeigt der Konditionenanzeiger der KfW.
Festzins
Ab Beginn der Rückzahlung können Sie den Zins für die Restlaufzeit festschreiben lassen, höchstens zehn Jahre, kostenlos. Beantragen Sie das bis zum 1. März oder 1. September im Online-Kreditportal oder über das Kontaktformular. Zurück zum variablen Zins geht es danach nicht.
Wenn es finanziell eng wird
Freistellung bei geringem Einkommen
Liegt Ihr Einkommen unter der Grenze – derzeit 1.690 € im Monat, plus 850 € für den Partner und 770 € je Kind –, setzt die KfW die Rückzahlung auf Antrag aus: insgesamt bis zu fünf Jahre.
Stundung mit Erlass
Erziehen Sie ein Kind unter 14, betreuen ein Kind mit Behinderung oder pflegen einen Angehörigen ab Pflegegrad 3 und haben ein geringes Einkommen, werden Raten jeweils bis zu zwölf Monate gestundet und danach erlassen.
Erlass für Gründerinnen und Gründer
Gründen oder übernehmen Sie nach bestandener Prüfung innerhalb von drei Jahren ein Unternehmen und führen es mindestens drei Jahre im Haupterwerb, erlässt die KfW das restliche Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren vollständig. Beantragen Sie früh eine Stundung, damit der Erlass nicht durch Tilgung schrumpft.
Fragen zum Darlehen? Wir helfen.

Tarik Ünal
Geschäftsführer

Aysun Efil
Leitung des IFF Instituts

Victoria Kawaletz
Verwaltung

Aysin Efil
Beratung und Vertrieb
Quellen (Stand 30.09.2026)
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