Ihr Anspruch auf Aufstiegs-BAföG,
Informationen zur finanziellen Förderung.
Nutzen Sie das Aufstiegs-BAföG für Ihre kaufmännische IHK Aufstiegsfortbildung und profitieren Sie von umfassender finanzieller Unterstützung. Das Aufstiegs-BAföG hilft Ihnen bei der Finanzierung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Lernmaterialien. Voraussetzung ist im Regelfall eine abgeschlossene Berufsausbildung und mindestens drei Jahre Berufserfahrung. Achten Sie hierbei bitte auf die entsprechenden Zulassungsvoraussetzung für die gewünschte Fachrichtung. Die Förderung kann sowohl einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als auch ein zinsgünstiges Darlehen umfassen, je nach Ihren persönlichen Lebensumständen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung und begleiten Sie auf Ihrem Weg zum beruflichen Aufstieg.
Das Aufstiegs-BAföG bietet Ihnen finanzielle Unterstützung gemäß dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Jeder, der an einer Fortbildung teilnimmt, die zu einem staatlich anerkannten Abschluss wie beispielsweise zum Fachwirt oder Betriebswirt IHK führt, hat Anspruch auf diese Förderung.
Was wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG deckt die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie notwendige Lernmittel und unterstützt bei Bedarf auch den Lebensunterhalt während der Weiterbildung. Konkret werden gefördert:
- die Lehrgangsgebühren und
- die Prüfungsgebühren
Hinweis: Lernmittel, wie Schulbücher, sind steuerlich absetzbar. Zusätzlich erhalten Sie Beihilfen in Form bestimmten Zuschüssen wie etwa:
- zinsgünstige Darlehn,
- einem Zuschuss von 40 % auf die Darlehenskosten, wenn ein KfW-Darlehen genutzt wird, der jedoch nur bei geförderten Darlehen gilt.
Besonderheit/ Bedingungen
Unabhängig von Einkommen oder Vermögen haben Sie Anspruch auf das BAföG, das Darlehen sowie den Bonus bei bestandener Prüfung. Bestehende Darlehen, wie z.B. KFZ-Finanzierungen und damit verbundene Schufa-Einträge spielen keine Rolle. Zudem gibt es keine Altersgrenzen für die Förderung. Ihre finanzielle und berufliche Situation spielen somit keine entscheidende Rolle bei der BAföG-Antragstellung.
Aufstiegs-BAföG, Amt für Ausbildungsförderung
Den Antrag auf Aufstiegs-BAföG stellen Sie beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, welches sich nach Ihrem Wohnort richtet. Sollte Ihre Fortbildung in mehrere Abschnitte unterteilt sein, müssen Sie für jeden Abschnitt einen separaten Antrag stellen. Achten Sie darauf, den Antrag spätestens bis zum Ende der Maßnahme oder des jeweiligen Abschnitts einzureichen.
In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist beispielsweise zuständig:
- Bezirksregierung Köln
- Dezernat 49
- 50606 Köln
Das Amt entscheidet über Ihren BAföG-Antrag
Das Amt für Ausbildungsförderung prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben. Im Falle einer Bewilligung erhalten Sie einen öffentlich-rechtlichen Bescheid. Der Zuschuss wird Ihnen direkt vom Land auf Ihr Konto überwiesen. Weitere Schritte sind für den Zuschuss nicht notwendig. Falls Sie zusätzlich ein Darlehen in Anspruch nehmen möchten, beachten Sie den nächsten Schritt. Detaillierte Informationen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/index.html
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