Kurs-Voraussetzungen Allgemeine Informationen
Die Teilnahme an einem kaufmännischen Aufstiegsfortbildungskurs wie z. B. dem Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt, Industriefachwirt oder dem Betriebswirt (nach BBiG oder Technischer Betriebswirt) an der IFF Akademie ist grundsätzlich für jeden möglich. Allerdings dient die Lehrgangsteilnahme letztlich dem Ziel, die entsprechende Qualifikation zu erlangen, die durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) bestätigt wird.
Für die Prüfungen gelten je nach Kurs spezifische Voraussetzungen, die von der IHK vorgegeben werden. Die Prüfungen sind in verschiedene Teilbereiche unterteilt, häufig:
- Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ) und
- die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ)
welche die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen in den jeweiligen Handlungsfeldern der kaufmännischen Aufstiegsfortbildung abdecken.
Es ist daher wichtig, die IHK-Voraussetzungen zu erfüllen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Daher wird nicht von einer "Zulassung zum Kurs" gesprochen, sondern von den "Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung" bei der IHK.
Zulassungsvoraussetzungen der IHK für Fachwirt- und Betriebswirtprüfungen
Die IHK stellt für jede Aufstiegsfortbildung spezifische Zulassungsvoraussetzungen, die in zwei wesentliche Bereiche gegliedert werden: die Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen (WQ) und die Handlungsspezifischen Qualifikationen (HQ). Während die WQ allgemeine wirtschaftliche Grundlagen und Berufserfahrung umfassen, richten sich die HQ auf spezialisierte Kenntnisse und Fachwissen in der jeweiligen Disziplin.
Die Teilnahme an den Prüfungen der wirtschaftsbezogenen Qualifikationen setzt in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung voraus. Für die handlungsspezifischen Qualifikationen ist in den meisten Fällen die vorherige erfolgreiche Teilnahme an der WQ-Prüfung notwendig. Je nach Fortbildungsweg sind zudem spezifische Anforderungen im Hinblick auf fachspezifische Inhalte sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Kenntnisse entscheidend. Die genauen Voraussetzungen sind je nach Fachrichtung bei der zuständigen IHK zu prüfen.Wirtschaftsbezogene Qualifikationen (WQ)
Die Prüfung im Prüfungsteil: “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” darf ablegen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Abgeschlossene Berufsausbildung: Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, der der angestrebten Fachrichtung entspricht, sowie Berufserfahrung im entsprechenden Bereich.
- Sonstige anerkannte Ausbildungsberufe: Auch mit einer anderen erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung besteht die Möglichkeit der Zulassung, sofern zusätzlich eine mindestens einjährige Berufspraxis in einem kaufmännischen oder verwaltenden Beruf nachgewiesen wird.
- Berufspraxis ohne abgeschlossene Ausbildung: Bewerber ohne abgeschlossene Ausbildung können ebenfalls zugelassen werden, wenn sie über eine mindestens dreijährige Berufspraxis in einem für den Fachwirt relevanten Beruf verfügen.
Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ)
- Nachweis der bestandenen WQ-Prüfung: Bevor die handlungsspezifischen Qualifikationen geprüft werden können, muss die Prüfung der WQ erfolgreich absolviert worden sein.
- Zusätzliche Berufserfahrung: Sollten die Kandidaten die Zulassung zur WQ-Prüfung auf Grundlage von Berufspraxis ohne abgeschlossene Ausbildung erhalten haben, muss zusätzlich mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis nachgewiesen werden.
Optionale Zusatzqualifikation: Ausbildereignungsprüfung (AdA-Schein)
Der Erfolgsnachweis zur Ausbildereignungsprüfung (AdA), muss bei kaufmännischen Aufstiegsfortbildungen nicht nachgewiesen werden.
Beachten Sie: Die Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung (AdA) ist in den IFF- Kursgebühren nicht enthalten. Für die Teilnahme an den kaufmännischen Aufstiegsfortbildungen wie dem Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt oder Industriefachwirt ist der AdA-Schein (Ausbildereignungsprüfung nach AEVO) nicht verpflichtend für die Zulassung zur Prüfung. Jedoch bietet der AdA-Schein eine wertvolle Zusatzqualifikation, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erheblich steigern kann, besonders wenn Sie in Führungspositionen mit Personalverantwortung tätig werden möchten.
Hinweis: Die Vorbereitung auf die Ausbildereignungsprüfung bei den Fachwirt- oder Betriebswirtkursen der IFF Akademie ist nicht im Kurspreis enthalten, kann aber zu vergünstigten Konditionen optional hinzugebucht werden. Die IHK-Prüfungsgebühren für den AdA-Schein müssen separat entrichtet werden, allerdings gibt es hier Fördermöglichkeiten wie das Aufstiegs-BAföG, das einen Teil der Kosten bezuschusst.