Wie geht es weiter nach dem 19. März? Müssen alle Arbeitnehmer, die momentan in Jogginghose im Homeoffice sitzen, morgens wieder regelmäßig ins Büro aufbrechen? Die Meinungen von Gewerkschaftsbund, Arbeitgebern und Regierung gehen weit auseinander.
Enden zum 20. März alle tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen, ist dennoch weiterhin ein Basisschutz im Gespräch. Bund und Länder haben entschieden, dass Arbeitgeber in Abstimmung mit den Beschäftigten weiterhin die Arbeit aus dem Homeoffice heraus anbieten können – wenn es wegen Corona z. B. in Großraumbüros angebracht ist. Detailfragen sind noch offen. Es zeichnet sich jedoch ab, dass zumindest das hybride Arbeiten eine längerfristige Zukunft haben wird.
Was der DGB fordert
Der Deutsche Gewerkschaftsbund betrachtet die Homeoffice-Option weiterhin als wichtiges Element des betrieblichen Infektionsschutzes. Auch sieht er die anstehende Übergangszeit als Chance, das Homeoffice zumindest zeitweise als festen Baustein im Normalbetrieb zu etablieren. Dabei bringt er neue Regeln für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ins Gespräch: Auch im Homeoffice sollen die Arbeitnehmer vor Entgrenzung, Überforderung oder mangelhafter Ergonomie zuverlässig geschützt werden.
Die Arbeitgeber halten dagegen
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA spricht sich dagegen ganz klar gegen neue Regeln aus. Mobiles Arbeiten seit längst im Alltag der Betriebe angekommen und eine eigenverantwortliche Abstimmung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten funktioniere problemlos. Corona habe in puncto Homeoffice in rasantem Tempo die Möglichkeiten, aber auch Grenzen aufgezeigt. Nach Ansicht der BDA widersprechen sich die Fixierung von Rechtsansprüchen und die mit dem Homeoffice verbundene Flexibilität und Eigenverantwortung. Die Vereinigung wünsche sich eher ein modernes Arbeitszeitgesetz, das Freiräume schafft.
Und was sagt die Politik?
Der Koalitionsvertrag sagt, dass „Beschäftigte in geeigneten Tätigkeiten […] einen Erörterungsanspruch über mobiles Arbeiten und Homeoffice“ erhalten. Arbeitsminister Hubertus Heil hat erst kürzlich bekräftigt, aus dem „ungeplanten Großversuch zum Homeoffice“ Konsequenzen ziehen zu wollen und anerkannt, dass das Arbeiten von zu Hause aus für viele Menschen längst normal geworden ist.
Im Januar hat Heil sogar einen Rechtsanspruch auf Homeoffice angekündigt. Arbeitgeber sollen diesem nur widersprechen können, wenn betriebliche Gründe dagegensprechen – etwa, weil man Aufgaben in der Produktion nur vor Ort erledigen kann. Zu erwarten ist im Rahmen des weiterhin gültigen Basisschutzes, dass Menschen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf noch längere Zeit problemlos von zu Hause aus arbeiten können.